Kostenträger

Seit dem 1. Januar 2025 wurden die Pflegeleistungen in Deutschland um 4,5 Prozent erhöht. Hier sind die aktuellen monatlichen Betrage für die verschiedenen Pflegegrade:

Pflegegeld (für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden):

Pflegegrad 2: 347 Euro (vorher 332 Euro)

Pflegegrad 3: 599 Euro (vorher 573 Euro)

Pflegegrad 4: 800 Euro (vorher 765 Euro)

Pflegegrad 5: 990 Euro (vorher 947 Euro)

Pflegesachleistungen (für professionelle Pflege durch ambulante Pflegedienste):

Pflegegrad 2: 796 Euro (vorher 761 Euro)

Pflegegrad 3: 1.497 Euro (vorher 1.432 Euro)

Pflegegrad 4: 1.859 Euro (vorher 1.778 Euro)

Pflegegrad 5: 2.299 Euro (vorher 2.200 Euro)

Entlastungsbetrag (für zusätzliche Betreuungs-und Entlastungsleistungen):

• Für alle Pflegegrade: 131 Euro monatlich (vorher 125 Euro)

Ab dem 1. Juli 2025 wird zudem ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurz-zeitpflege in Höhe von 3.539 Euro eingeführt, das flexibel für beide Leistungen genutzt werden Kann.

Diese Anpassungen sollen die häusliche Pflege stärken und pflegende Angehörige finanziell entlasten.